Der Staat spart mit.
Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € und 25 % auf weitere Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 € pro Jahr. Das sind höchstens 540 €.
Förderung verstehenVerstehen Sie die neue geförderte Altersvorsorge und finden Sie Ihren Weg: direkt online oder mit persönlicher Unterstützung. Sie entscheiden, was Ihnen wichtig ist.
Vormerkung ab 15. Dezember 2026 · Anbieterstart geplant ab 2. Januar 2027
Etwa 2 Minuten · Kostenlos · Unverbindlich
Ab dem 1. Januar 2027 wird die geförderte private Altersvorsorge neu aufgestellt. Förderung, Anlageform und Kosten entscheiden mit darüber, wie Sie für später vorsorgen.
Die Grundzulage beträgt 50 % auf die ersten 360 € und 25 % auf weitere Eigenbeiträge bis insgesamt 1.800 € pro Jahr. Das sind höchstens 540 €.
Förderung verstehenAltersvorsorgedepots ohne Kapitalgarantie und Produkte mit einer Garantie von 80 % oder 100 % haben unterschiedliche Eigenschaften.
Unterschiede kennenlernenEin bestehender Riester-Vertrag muss nicht automatisch ersetzt werden. Kosten, Garantien und Förderbedingungen verdienen einen genauen Blick.
Fragen für ein GesprächAltersvorsorge begleitet Sie lange. Deshalb sollten die Fragen von Ihnen kommen – und die Antworten nachvollziehbar sein.
Wir erklären Förderung, Produkte und Kosten verständlich. Im Anbieterfinder geben Sie an, welche Leistungen und welcher Service Ihnen wichtig sind.
Direkt online oder persönlich begleitet: Sie wählen Ihren Weg und setzen Ihre Prioritäten. Rechenbeispiele zeigen, wie Eigenbeitrag und Zulagen zusammenwirken.
Sie erfahren, welche Leistungen ein Anbieter bietet, welche Kosten ausgewiesen sind und wie wir vergütet werden. Die Nutzung unseres Portals ist für Sie kostenlos.
Von der staatlichen Förderung bis zum bestehenden Riester-Vertrag: Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Für die ersten 360 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 % Grundzulage, also bis zu 180 €. Auf weitere 1.440 € Eigenbeitrag kommen 25 %, also bis zu 360 €, hinzu. Bei 150 € Eigenbeitrag im Monat sind das insgesamt 540 € Grundzulage im Jahr – eine Zulage von 30 % des jährlichen Eigenbeitrags.
Eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr kann hinzukommen; ihre Höhe hängt vom Eigenbeitrag ab. Die persönliche Förderberechtigung und Zuordnung sind gesondert zu prüfen. Die Zulagen fließen in den Altersvorsorgevertrag.
Zusätzlich prüft das Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung, ob sich aus dem Sonderausgabenabzug ein weiterer Steuervorteil ergibt. Die Zulagenquote ist keine jährliche Anlagerendite. Eigenbeitrag und Zulagen berechnen.
Ein Beispiel mit zwei Kindern: 150 € monatlicher Eigenbeitrag ergeben 1.800 € im Jahr. Bei erfüllten Förderbedingungen kommen 540 € Grundzulage und insgesamt 600 € Kinderzulage hinzu. Damit fließen 2.940 € aus Eigenbeitrag und Zulagen in den Vertrag, vor Kosten und Wertentwicklung.
Das Beispiel setzt voraus, dass beide Kinder dieser förderberechtigten Person zulagenrechtlich zugeordnet sind und für beide die volle Kinderzulage zusteht. Förderung für Familien verstehen.
Neben insbesondere rentenversicherungspflichtigen Beschäftigten können ab 2027 auch bestimmte Selbstständige, Freiberufler und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke unmittelbar förderberechtigt sein. Entscheidend sind unter anderem Einkunftsart, Steuererklärung und gegebenenfalls die erforderliche Datenübermittlung. Die Voraussetzungen im Überblick.
Wer unmittelbar zulageberechtigt ist und zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt ist, kann bei mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr und erfüllten Förderbedingungen einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 € erhalten. Er erhöht die Grundzulage und wird nicht jedes Jahr gezahlt. Voraussetzungen zum Berufseinsteigerbonus.
Ein Altersvorsorgedepot ohne Kapitalgarantie kann in zugelassene Anlagen investieren. Es eröffnet Renditechancen, trägt aber Kurs- und Verlustrisiken. Eine Rendite ist nicht zugesichert.
Bei Garantieprodukten bezieht sich eine Garantie von 80 % oder 100 % auf das nach den gesetzlichen und vertraglichen Regeln maßgebliche Kapital zum Beginn der Auszahlungsphase. Das bedeutet keine garantierte Rendite und keinen Schutz vor Inflation.
Fragen Sie nach sämtlichen Abschluss-, Vertriebs-, Verwaltungs-, Fonds- und Wechselkosten sowie den Kosten der Auszahlungsphase. Lassen Sie sich erklären, wie diese Kosten Ihre mögliche Auszahlung verändern.
Staatliche Förderung stärkt Ihre Vorsorge. Wie viel daraus langfristig werden kann, hängt auch von den Kosten ab. Vergleichen Sie deshalb neben den Zulagen die Gesamtkosten, Leistungen und Anlagemöglichkeiten der Anbieter. Schon ein halber Prozentpunkt Unterschied bei der jährlichen Renditeminderung kann sich über viele Jahre deutlich auswirken. Kostenwirkung im Rechenbeispiel ansehen.
Aus der Reform folgt keine allgemeine Wechsel- oder Kündigungsempfehlung. Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag, mögliche Wechselkosten, vorhandene Garantien und die Auswirkungen auf Ihre Förderung mit einer dafür qualifizierten Stelle.
Wir analysieren Ihre Wünsche an einen Anbieter. Mit unserem Tool legen Sie fest, welche Unterstützung, Kostenpriorität und welcher Kontaktweg Ihnen wichtig sind. So finden Sie den Anbieterweg, der Ihren gewählten Kriterien entspricht. Den Vertrag schließen Sie direkt beim gewählten Anbieter ab.
Ihre Antworten bleiben zunächst im Browser. Ab 15. Dezember können Sie eine Start-E-Mail bestellen und Ihre Auswahl auf Wunsch speichern. Über freiwillige Nutzungsanalyse, Abschlusszuordnung und E-Mail-Erinnerungen entscheiden Sie jeweils gesondert in den Datenschutzeinstellungen beziehungsweise im Anmeldeformular.
Förderung, Depots, Garantien und Kosten: Entdecken Sie unsere Ratgeber und rechnen Sie Ihre Beispiele direkt durch.
Vormerken ab 15. Dezember 2026. Anbieterstart geplant ab 2. Januar 2027.
Stand: 17. Oktober 2026. Beginn der neuen Produkt- und Förderregeln: 1. Januar 2027. Die Angaben beziehen sich auf den aktuellen gesetzlichen Rahmen; persönliche Voraussetzungen und Vertragsbedingungen sind gesondert zu prüfen.