Wann die Auszahlung beginnen kann

Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz setzt einen Rahmen für den Beginn der Auszahlungsphase. Im Regelfall darf sie nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres und nicht erstmals nach Vollendung des 70. Lebensjahres beginnen. Eine gesetzliche Ausnahme knüpft an den Beginn einer Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem an, die vor dem 65. Geburtstag starten kann. Was für einen konkreten Vertrag gilt, steht in seinen Bedingungen.

Beim Altersvorsorgedepot kann der Vertragspartner innerhalb eines mindestens fünf Jahre umfassenden Zeitkorridors den Beginn wählen; der gewünschte Termin muss dem Anbieter rechtzeitig mitgeteilt werden. Eine flexible Wahl des Startdatums ändert nicht automatisch die verfügbaren Anlagewerte oder die Höhe späterer Leistungen.

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Lebenslange Rente

Bei einer lebenslangen Leibrente wird das Kapital nach den Vertragsregeln für monatliche Zahlungen über die gesamte Lebenszeit verwendet. Die Zahlungen können während der Auszahlungsphase gleich bleiben oder steigen. Eine lebenslange Zahlung kann das Risiko abfedern, sehr lange zu leben und das angesparte Kapital über eine feste Zeit hinaus zu benötigen. Dafür lässt sich aus dem Startguthaben allein keine Monatsrente ableiten: Vertragskosten, Umrechnungsbedingungen, Zinsannahmen und mögliche weitere Kapitalanlage sind entscheidend.

Ein Produkt kann zudem eine Rentengarantiezeit oder eine Mischung aus garantierter Leibrente und variabler, kapitalmarktgebundener Leistung vorsehen. Prüfen Sie im Produktblatt, welche Teile vertraglich feststehen und welche in der Höhe schwanken können.

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Befristeter Auszahlplan

Ein Auszahlplan zahlt das vorhandene Kapital über eine vereinbarte Zeit in regelmäßigen Raten aus. Nach den gesetzlichen Regeln darf ein solcher Plan frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres enden. Die Rate kann zu Beginn der Auszahlungsphase und danach in wiederkehrenden Abständen neu festgelegt werden. Am Ende wird ein mögliches Restkapital ausgezahlt, soweit es dann noch vorhanden ist.

Ein befristeter Auszahlplan ist keine lebenslange Rente. Endet er, gibt es aus diesem Plan keine weiteren regelmäßigen Raten. Der gesetzliche Rahmen sieht vor, dass bis zu 30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals außerhalb der monatlichen Leistungen ausgezahlt werden können, wenn die Vertragsgestaltung dies vorsieht. Prüfen Sie Laufzeit, Anpassungstermine, verbleibende Anlage und mögliche Kapitalentnahme im Vertrag.

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Auszahlung und Besteuerung gehören zusammen

Die neue Förderung behält grundsätzlich das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung bei: Beiträge und Zulagen können in der Ansparphase innerhalb der Regeln gefördert werden; Leistungen aus gefördertem Altersvorsorgevermögen werden steuerlich erfasst. Die individuelle Steuerlast hängt unter anderem von Art und Herkunft der Leistung, dem Beitragsjahr und der persönlichen Steuersituation ab.

Eine Bruttoleistung aus einer Anbieterrechnung ist daher nicht automatisch der Betrag, der nach Steuern im Haushalt ankommt. Für eine individuelle Berechnung sind die vollständigen Vertrags- und Steuerdaten nötig. Individuelle Steuerfragen sollten Sie mit einer steuerberatenden Stelle klären.

Grundlagen: Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge · Deutsche Rentenversicherung: § 22 EStG ab 2027, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen

Vor der Vertragswahl die gesamte Auszahlungsform prüfen

  • Ist eine lebenslange Rente oder ein befristeter Plan vorgesehen?
  • Wann beginnt die Auszahlung, und wie lang ist die mögliche Wahlspanne?
  • Welche Beträge sind garantiert und welche hängen von Markt- oder Überschussentwicklung ab?
  • Kann ein Teilkapital zu Beginn ausgezahlt werden?
  • Welche Kosten werden für Anspar- und Auszahlungsphase angesetzt?
  • Wie werden Restkapital, Hinterbliebenenleistungen und ein Wechsel des Auszahlungsprodukts behandelt?

Vertragliche Beispielbeträge sind Szenarien unter bestimmten Annahmen. Vergleichen Sie die garantierten Angaben getrennt von optimistischen oder unverbindlichen Projektionen. Rechtsstand: 13. Oktober 2026.

Grundlagen: Deutsche Rentenversicherung: § 1 AltZertG, Beginn und Formen der Auszahlungsphase · Deutsche Rentenversicherung: § 7 AltZertG, Informationen zu garantierten Leistungen und Szenarien · Bundesfinanzministerium: FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge

Häufige Fragen

Kann die Auszahlungsphase schon mit 60 beginnen?

Für Altersvorsorgeverträge gilt grundsätzlich ein Beginn ab 65 bis spätestens 70. Eine gesetzliche Ausnahme kann an einen früheren Beginn einer Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem anknüpfen. Entscheidend ist der konkrete Vertrag.

Muss ich eine lebenslange Rente wählen?

Nein. Die Reform lässt bei geeigneten Verträgen auch befristete Auszahlpläne zu, die frühestens mit 85 enden. Das Angebot hängt von den Vertragsbedingungen ab.

Sind Auszahlungen aus der Förderung steuerfrei?

Geförderte Leistungen werden grundsätzlich in der Auszahlungsphase steuerlich erfasst. Die persönliche Steuerlast lässt sich nicht allein aus einer Brutto-Prognose ablesen.

Quellen & Informationsstand

Stand: 13. Oktober 2026. Die beschriebenen Regeln können unterschiedliche Inkrafttretens- und Übergangstermine haben. Maßgeblich sind die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und Vertragsunterlagen.

Vertiefende Informationen finden Sie in den verlinkten Quellen. Unsere Informations- und Vergleichsgrundlagen.

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