Was die Prozentzahl bezeichnet

Nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz kann ein Garantieprodukt eine Kapitalgarantie von 80 oder 100 Prozent vereinbaren. Bezugsgröße sind die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge einschließlich der Altersvorsorgezulagen. Der Anbieter sagt zu, dass das gebildete Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase den vereinbarten Mindestbetrag nicht unterschreitet.

Bei einer 100-Prozent-Garantie soll zu diesem Zeitpunkt mindestens die Summe der maßgeblichen Beiträge und Zulagen vorhanden sein. Bei einer 80-Prozent-Garantie kann die vertraglich gesicherte Untergrenze entsprechend niedriger sein. Das ist eine nominale Zusage, keine Aussage über die Kaufkraft dieses Betrags.

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Der Zeitpunkt ist entscheidend

Die gesetzliche Garantie greift zu Beginn der Auszahlungsphase. Daraus folgt nicht, dass der Vertragswert an jedem einzelnen Tag der Ansparzeit mindestens so hoch wie alle Beiträge sein muss. Eine fondsbasierte Anlage kann im Verlauf schwanken. Wie das Produkt das Garantieversprechen absichert, beeinflusst Anlageaufteilung, Renditechancen, Kosten und mögliche Beweglichkeit des Kapitals; die Details stehen im Produktinformationsblatt und in den Vertragsbedingungen.

Prüfen Sie, ob die gezeigte Summe garantiert ist oder nur unter einem angenommenen Kapitalmarktverlauf erreicht werden könnte. Produktinformationen müssen garantierte Leistungen und Szenarien kenntlich machen. Eine Beispielrechnung mit positiver Rendite darf nicht mit dem Garantieversprechen verwechselt werden.

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Eine Beitragsgarantie ist kein Inflationsschutz

Eine Garantie erhält einen vertraglich festgelegten Eurobetrag. Sie passt diesen Betrag nicht automatisch an steigende Preise an. Wenn die Preise über viele Jahre zunehmen, kann dieselbe nominale Summe später weniger Waren und Dienstleistungen finanzieren. Eine 100-Prozent-Garantie ist deshalb keine Zusage, den realen Wert der Einzahlungen oder einen bestimmten Lebensstandard zu sichern.

Auch die Zulagen zählen in die gesetzlich beschriebene Garantiebezugsgröße. Der Schutz bezieht sich aber nicht auf jede denkbare Zielgröße, zum Beispiel eine bestimmte monatliche Rente, den persönlichen Bedarf oder eine Rendite oberhalb der Inflation. Für die späteren Monatsleistungen gelten zusätzlich Umwandlungsregeln, Rechnungsgrundlagen und Vertragsbedingungen.

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Garantie und Anlagefreiheit abwägen

Die Garantievariante und das Altersvorsorgedepot ohne Garantie unterscheiden sich in der Verteilung von Risiken. Ein Garantieprodukt enthält eine vertragliche Untergrenze am Beginn der Auszahlung. Ein Depot ohne Garantie nimmt an Wertschwankungen der zugelassenen Anlagen teil, ohne eine solche Beitragsuntergrenze zu versprechen. Daraus folgt weder, dass die Garantieoption immer besser ist, noch dass ein Depot ohne Garantie zwingend eine höhere Rendite erzielt.

Eine Garantie kostet wirtschaftlich etwas: Ein Teil der Anlagestrategie kann darauf ausgerichtet sein, die zugesagte Untergrenze abzusichern. Je nach Vertrag kann das die Zusammensetzung und die mögliche Wertentwicklung beeinflussen. Vergleichen Sie daher neben der Garantiequote auch Kosten, Anlagekonzept, Laufzeit, garantierte Auszahlungswerte und Szenarien.

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Prüffragen für das Produktinformationsblatt

  • Bezieht sich die Garantie auf eigene Beiträge allein oder auf Beiträge einschließlich Zulagen? Das Gesetz beschreibt die Bezugsgröße mit Zulagen.
  • Zu welchem Datum und bei welchem Auszahlungsbeginn gilt die Zusage?
  • Ist die Prozentzahl als Vertragsschutz bezeichnet oder als unverbindliche Projektion dargestellt?
  • Welche monatliche Rente oder welcher Auszahlplan wird im garantierten Szenario ausgewiesen?
  • Welche Kosten, Anlagebeschränkungen und Wechselbedingungen gelten?

Bei der Entscheidung geht es um unterschiedliche Risikoverteilungen und Auszahlungsziele. Welche Garantiequote passt, hängt von den persönlichen Auszahlungszielen und der Risikobereitschaft ab. Rechtsstand: 13. Oktober 2026.

Grundlagen: Deutsche Rentenversicherung: § 7 AltZertG, Produktinformationsblatt und garantierte Leistungen · Deutsche Rentenversicherung: § 1 AltZertG, Garantieprodukte und Auszahlung

Häufige Fragen

Garantiert 100 Prozent, dass ich keine Verluste habe?

Die Zusage bezieht sich auf den Beginn der Auszahlungsphase und die gesetzlich beschriebene Summe aus Beiträgen einschließlich Zulagen. Sie bedeutet nicht, dass der Vertragswert während der Ansparzeit nie schwankt.

Schützt eine Beitragsgarantie vor Inflation?

Nein. Sie sichert einen nominalen Betrag und erhöht ihn nicht automatisch mit dem Preisniveau.

Ist ein Produkt mit 80-Prozent-Garantie ungeeignet?

Aus der Garantiequote allein lässt sich das nicht ableiten. Anlagekonzept, Kosten, Laufzeit, Auszahlungsform und persönliche Ziele unterscheiden sich.

Quellen & Informationsstand

Stand: 13. Oktober 2026. Die beschriebenen Regeln können unterschiedliche Inkrafttretens- und Übergangstermine haben. Maßgeblich sind die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und Vertragsunterlagen.

Vertiefende Informationen finden Sie in den verlinkten Quellen. Unsere Informations- und Vergleichsgrundlagen.

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