Was sich ab 2027 ändert – und was nicht

Die neue geförderte Altersvorsorge startet am 1. Januar 2027. Bereits abgeschlossene Riester-Verträge laufen weiter; sie werden weder automatisch gekündigt noch in ein neues Produkt umgewandelt. Der Bestandsschutz bedeutet, dass ein alter Vertrag nach den bisherigen Förderregeln weitergeführt werden kann. Für neue Verträge nach dem alten Riester-Modell ist ab 2027 kein Neuabschluss mehr vorgesehen.

Die Reform zwingt bestehende Sparerinnen und Sparer daher nicht zu einer sofortigen Entscheidung. Ein Vertrag kann weiterlaufen, auch wenn die Produktwelt für neue Abschlüsse wechselt. Prüfen Sie in den Vertragsunterlagen, was der Bestandsschutz für Tarif, spätere Beiträge und mögliche Vertragsänderungen bedeutet.

Grundlagen: Bundesregierung: Private Altersvorsorge wird attraktiver · BMF: FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge

Drei Wege, die sich unterscheiden

Wer den Vertrag nicht mehr unverändert besparen möchte, kann zunächst prüfen, ob sich der Beitrag ändern lässt oder ob der Vertrag beitragsfrei gestellt werden kann. Bei einer Beitragsfreistellung bleiben das vorhandene Vertragsguthaben und die darin enthaltene Förderung grundsätzlich im Vertrag; künftige Eigenbeiträge und Zulagenzuflüsse ändern sich dann. Ein Anbieter- oder Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Riester-Welt ist ein anderer Vorgang und kann Wechselkosten auslösen.

Daneben beschreibt das Bundesfinanzministerium einen freiwilligen Wechsel in die neue Förderung beziehungsweise in die neue Produktwelt. Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass bei einer förderunschädlichen Übertragung in einen geeigneten neuen Vertrag die bisherige Förderung nicht allein wegen des Wechsels zurückgezahlt werden muss. Das sagt noch nichts darüber aus, ob der neue Vertrag im persönlichen Fall günstiger ist oder welche Bedingungen für die Übertragung gelten.

Eine Kündigung ist wiederum keine bloße Variante des Anbieterwechsels: Wird das geförderte Guthaben vorzeitig ausgezahlt und nicht regelkonform übertragen, kann Förderung zurückgefordert werden.

Grundlagen: BMF: FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge · Deutsche Rentenversicherung, ZfA: Kündigen oder nicht kündigen?

Diese Angaben sollten Sie zusammentragen

Für einen belastbaren Vergleich reichen weder der aktuelle Kontostand noch die beworbene Monatsrente allein. Bitten Sie den Anbieter um eine aktuelle Standmitteilung und eine schriftliche Übersicht der vertraglichen Optionen. Lesen Sie auch die ursprünglichen Bedingungen: Verträge können sehr unterschiedlich kalkuliert sein.

  • aktuelles Vertragsguthaben und ausgewiesener Rückkaufswert;
  • bisher erhaltene Zulagen und steuerliche Vorteile, soweit verfügbar;
  • laufende Verwaltungs-, Fonds- und gegebenenfalls Garantiekosten;
  • noch anfallende Abschlusskosten sowie Bedingungen einer Beitragsfreistellung;
  • Folgen und Kosten eines internen oder externen Wechsels;
  • voraussichtliche Leistungen unter den ausgewiesenen Annahmen und der geplante Rentenbeginn.

Fragen Sie bei einer möglichen Übertragung zusätzlich, ob der neue Anbieter sie annimmt, welche Kosten abgezogen werden und wie bestehende Garantien behandelt werden. Vergleichen Sie nur Berechnungen mit gleichen Annahmen zu Beitrag, Laufzeit, Zulagen, Kosten und Auszahlungsform.

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Warum eine vorschnelle Kündigung teuer werden kann

Bei einer schädlichen Verwendung können die bisher gewährten Zulagen und gesondert festgestellten Steuervorteile zurückzufordern sein. Hinzukommen können vertragliche Kosten und steuerliche Folgen für Erträge. Der Betrag, der nach einer Kündigung ausgezahlt wird, muss deshalb nicht dem angezeigten Guthaben entsprechen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen kann auf Anfrage eine Übersicht der dort erfassten Zulagen und Steuerermäßigungen liefern; der Anbieter kann den aktuellen Rückkaufswert nennen.

Auch Schulden, eine bevorstehende größere Ausgabe oder ein geplanter Immobilienkauf können die Entscheidung beeinflussen. Bei einem finanziellen Engpass prüfen Sie zuerst, ob der Vertrag eine Zahlungspause oder Beitragsänderung ermöglicht, bevor Sie eine langfristige Förderentscheidung treffen. Nutzen Sie die ZfA-Informationen als Überblick und vergleichen Sie die genannten Möglichkeiten mit Ihrem Vertrag.

Grundlagen: Deutsche Rentenversicherung, ZfA: Kündigen oder nicht kündigen?

Ein einfacher Prüfplan für den nächsten Schritt

Legen Sie eine Tabelle mit vier Spalten an: heute fortführen, beitragsfrei stellen, innerhalb der alten Produktwelt wechseln und Übertragung in einen neuen Vertrag. Notieren Sie je Option die Auszahlung beziehungsweise Leistung, Kosten, Förderfolgen, Garantien und Fristen. Offene Werte markieren Sie als offene Frage, statt sie zu schätzen.

Wenn sich der neue Vertrag nicht schon konkret belegen lässt, ist es vernünftig, die Entscheidung zurückzustellen. Die Reform schafft zusätzliche Möglichkeiten. Vergleichen Sie Kosten, Leistungen und Übertragungsbedingungen des konkreten Alt- und Neuvertrags. Bei steuerlichen Folgen oder komplexen Vertragsbedingungen kann eine qualifizierte, unabhängige Beratung die Einordnung ergänzen.

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Häufige Fragen

Wird mein Riester-Vertrag am 1. Januar 2027 automatisch beendet?

Nein. Nach der Bundesregierung laufen bestehende Riester-Verträge weiter und werden durch die Reform weder automatisch gekündigt noch umgewandelt.

Muss ich bei einem Wechsel in die neue Produktwelt die alten Zulagen zurückzahlen?

Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt eine förderunschädliche Übertragung in einen passenden Vertrag als Möglichkeit ohne Rückzahlung allein wegen des Wechsels. Lassen Sie vorab prüfen, ob Ihr konkreter Vertrag und das neue Angebot die Voraussetzungen erfüllen.

Kann ich meinen Vertrag einfach kündigen und das Guthaben behalten?

Nicht unbedingt. Bei einer vorzeitigen Auszahlung außerhalb der gesetzlichen Ausnahmen können Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert und zusätzliche Kosten abgezogen werden. Fragen Sie vor einer Kündigung den Anbieter und die ZfA nach den konkreten Beträgen.

Quellen & Informationsstand

Stand: 13. Oktober 2026. Die beschriebenen Regeln können unterschiedliche Inkrafttretens- und Übergangstermine haben. Maßgeblich sind die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und Vertragsunterlagen.

Vertiefende Informationen finden Sie in den verlinkten Quellen. Unsere Informations- und Vergleichsgrundlagen.

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