Was ab 2027 gilt
Das Altersvorsorgereformgesetz ist 2026 beschlossen und verkündet worden. Wesentliche Vorschriften gelten ab dem 1. Januar 2027. Anbieter können ab diesem Datum neue steuerlich geförderte Altersvorsorgeverträge anbieten. Das bedeutet nicht, dass jeder Anbieter am ersten Tag ein Produkt bereitstellt oder dass alle Vertragsdetails gleich sind.
Die Förderung orientiert sich künftig stärker an den geleisteten Beiträgen. Außerdem werden neue Vertragsformen zugelassen. Die gesetzliche und die betriebliche Altersversorgung bleiben eigenständige Bausteine. Ein geförderter privater Vertrag ergänzt sie; er ersetzt weder die gesetzliche Rente noch garantiert er ein bestimmtes Ruhestandseinkommen.
Grundlagen: Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorge-Reformgesetz · Deutscher Bundestag: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
Mehr als eine Produktform
Das Gesetz sieht Altersvorsorgedepots ohne Beitragsgarantie, Garantieprodukte mit wählbarer 80- oder 100-Prozent-Garantie und einen standardisierten Depotvertrag vor. Beim Depot ohne Garantie wird das Vermögen innerhalb des zertifizierten Vertrags in zugelassene Anlagen investiert. Sein Wert kann steigen oder fallen. Die Wertentwicklung hängt von den zugelassenen Anlagen und ihrem Marktverlauf ab.
Garantieprodukte sichern zum Beginn der Auszahlungsphase einen vertraglich festgelegten Anteil der eingezahlten Beiträge einschließlich Zulagen ab. Der Schutz greift zu diesem gesetzlich beschriebenen Zeitpunkt und sagt nicht, dass der reale Wert nach Inflation erhalten bleibt. Für das Standardprodukt ist auch eine öffentliche Variante möglich; ob und wann sie konkret angeboten wird, ist gesondert zu prüfen.
Grundlagen: Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgeverträge ab 2027, § 1 AltZertG · Deutsche Rentenversicherung: § 1 AltZertG, Garantieprodukt
Wie die Förderung berechnet wird
Für die Grundzulage zählt der eigene Jahresbeitrag: 50 Cent für jeden der ersten 360 Euro und danach 25 Cent je Euro bis zu weiteren 1.440 Euro. Daraus ergibt sich eine maximale Grundzulage von 540 Euro im Jahr. Voraussetzung für Grund- und Kinderzulage ist ab 2027 grundsätzlich ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro im Beitragsjahr. Für ein Kind kann die Kinderzulage bis zu 300 Euro betragen, wenn das Kind der förderberechtigten Person nach den Regeln zugeordnet ist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.
Zusätzlich kann sich die Grundzulage einmalig um 200 Euro erhöhen. Diese Erhöhung, oft Berufseinsteigerbonus genannt, kommt für unmittelbar Zulageberechtigte nach § 79 Satz 1 EStG in Betracht, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch hierfür müssen mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Beitragsjahr und die übrigen Förderbedingungen erfüllt sein. Sie ist kein jährlicher Zuschlag; wenn sie bereits gewährt wurde, wird sie nicht noch einmal gezahlt.
Beiträge und Zulagen können innerhalb der gesetzlichen Grenzen steuerlich berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Sonderausgabenabzug über die Zulage hinaus einen steuerlichen Vorteil ergibt. Leistungen aus gefördertem Vermögen werden später besteuert. Die tatsächliche Förderung hängt von der persönlichen Förderberechtigung und den Vertragsdaten ab.
Förderbeträge allein sagen noch nichts über das spätere Ergebnis nach Vertragskosten und Wertentwicklung aus. Für einen Kostenvergleich lesen Sie auch den Kostenratgeber zur Altersvorsorge.
Grundlagen: BMF: FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge · Deutsche Rentenversicherung: § 86 EStG, Mindestbeitrag ab 2027 · Deutsche Rentenversicherung: § 84 EStG, Grundzulage ab 2027
Bestehende Riester-Verträge bleiben bestehen
Ein vorhandener Riester-Vertrag wird nicht automatisch beendet oder umgestellt. Für vor dem Stichtag abgeschlossene Riester-Verträge gilt Bestandsschutz; die bisherige Förderung kann weitergeführt werden. Ein möglicher Wechsel in eine neue Vertragsform ist eine eigene Entscheidung. Vorher sollten Wechselbedingungen, Kosten, erhaltene Zulagen, Garantien und Folgen für die spätere Auszahlung schriftlich verglichen werden.
Altvertrag und neuer Vertrag können nach unterschiedlichen Regeln behandelt werden. Insbesondere bei mittelbar förderberechtigten Ehegatten gelten Übergangsvorschriften. Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von den Förderregeln, Vertragskosten, Garantien und Auszahlungsbedingungen ab.
Grundlagen: BMF: Bestandsschutz für Riester-Verträge und FAQ · Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorge-Reformgesetz
Diese Fragen helfen beim Einordnen
- Ist die eigene Förderberechtigung geprüft oder wird sie nur angenommen?
- Wie hoch sind Einzahlungen, Zulagen und sämtliche laufenden sowie einmaligen Kosten?
- Gibt es eine Garantie, worauf bezieht sie sich und zu welchem Zeitpunkt gilt sie?
- Wie wird das Guthaben ausgezahlt: lebenslange Rente, Auszahlplan oder eine Kombination?
- Wie kann der Vertrag pausiert oder zu einem anderen Anbieter übertragen werden?
Vergleichen Sie Angebote mit denselben Annahmen und trennen Sie Beispielwerte klar von vertraglich garantierten Leistungen.
Rechtsstand: 17. Oktober 2026. Maßgeblich sind das verkündete Gesetz und die Vertragsunterlagen des jeweiligen Anbieters.
Grundlagen: Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorge-Reformgesetz · Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgeverträge ab 2027, § 1 AltZertG
Häufige Fragen
Muss ich meinen Riester-Vertrag 2027 umstellen?
Nein. Bestehende Riester-Verträge behalten Bestandsschutz und werden nicht automatisch umgestellt. Prüfen Sie Vertragsbedingungen und Wechseloptionen einzeln.
Ist das Altersvorsorgedepot eine gesetzliche Rente?
Nein. Es ist eine geförderte private Altersvorsorge und ergänzt die gesetzliche und betriebliche Vorsorge.
Sind die neuen Produkte ab dem 1. Januar 2027 überall erhältlich?
Das Gesetz ermöglicht Anbietern den Start ab diesem Datum. Ob ein konkretes zertifiziertes Produkt verfügbar ist, muss beim Anbieter geprüft werden.
Quellen & Informationsstand
Stand: 17. Oktober 2026. Die beschriebenen Regeln können unterschiedliche Inkrafttretens- und Übergangstermine haben. Maßgeblich sind die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen und Vertragsunterlagen.
- Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorge-Reformgesetz
- Deutscher Bundestag: Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
- BMF: FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge
- Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorgeverträge ab 2027, § 1 AltZertG
- Deutsche Rentenversicherung: § 86 EStG, Mindestbeitrag ab 2027
- Deutsche Rentenversicherung: § 84 EStG, Grundzulage ab 2027
- Deutsche Rentenversicherung: § 1 AltZertG, Garantieprodukt
- BMF: Bestandsschutz für Riester-Verträge und FAQ
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